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In Italien wird die Bautätigkeit von den Ortsverwaltungen kontrolliert (in der Zuständigkeit der Bauämter der Komunen) auf der Grundlage umfangreicher staatlicher, regionaler und lokaler Gesetze aus den Bereichen Urbanistik und Technik.
Um die Baugenehmigung zu erhalten, ist es notwendig, sich an einen staatlich zugelassenen Architekten zu wenden, der in das Architekten- bzw. Ingenieursregister oder in das Kollegium der Geometer eingetragen ist; dies sind die einzigen zugelassenen Spezialisten, die ein Projekt einreichen dürfen, um eine Baugenehmigung zu erhalten und dann die Bauarbeiten ausführen dürfen.
Der Amtsweg, um eine Baugenehmigung zu erhalten, ist in fast allen Gemeinden am Gardasee ähnlich, es können kleine Abweichungen in den Verwaltungsabläufen der verschiedenen Gemeinden auftreten.
Um ein Wohngebäude zu errichten oder umzubauen gilt folgender Ablauf, um eine Baugenehmigung zu erhalten:
Präsentation des definitiven Projekts bei der zuständigen Behörde der Gemeinde, in der sich das zu errichtende oder umzubauende Gebäude befindet, unterzeichnet vom Einwohner (dem Antragsteller der Baugenehmigung) und dem zugelassenen Fachmann.
EInnerhalb von 60 Tagen ab dem Tag der Abgabe des Projekts gibt der Verantwortliche Mitarbeiter der Baubehörde der Gemeinde (U.T.) eine Stellungnahme zum Projekt im Hinblick auf seine Vereinbarkeit mit den städtebaulichen und technischen Vorschriften ab.
Falls sich das zu errichtende oder umzubauende Gebäude in einer Gemeinde befindet, die unter Umweltschutz steht, muss das Projekt auch von der Oberlandesbehörde geprüft werden, in der sich das Gebäude befindet (z. B. Ist die Aufsichtsbehörde für die Gemeinden Bardolino, Lazise, Garda oder Peschiera Verona). Das Bauamt der Gemeinde schickt das Projekt an die zuständige Aufsichtsbehörde, die ab diesem Zeitpunkt 60 Tage Zeit hat, um Stellung zu nehmen. Es kommt häufig vor, dass die Aufsichtsbehörde keinerlei Stellungnahme abgibt und deshalb das Projekt nach Ablauf von 60 Tagen als genehmigt gilt.
Nach Ablauf dieser Frist erlässt das U.T. der Gemeinde die Umweltbewilligung.
Nach Prüfung des Projekts und der vom Architekten eingereichten Dokumente und der Stellungnahme der Baukommission und der Aufsichtsbehörde schreibt das U.T. der Gemeinde an den Fachmann, um ihm die Gebühren mitzuteilen, die der Antragsteller der Baugenehmigung zahlen muss und welche Unterlagen der Bauleiter gegebenenfalls noch zur Ergänzung der Bauakten vorlegen muss.
Hat der Antragssteller alle Gebühren bezahlt und der Bauleiter alle erforderlichen Unterlagen abgegeben, erteilt das U.T. der Gemeinde die Baugenehmigung.
Ab dem Datum der erteilten Baugenehmigung hat der Antragsteller ein Jahr Zeit, um mit den Arbeiten zu beginnen.
Bei Beginn der Bauarbeiten muss der Antragsteller der Verwaltung das tatsächliche Datum des Beginns der Arbeiten mitteilen, sowie das Bauunternehmen, das sie ausführt und den Bauleiter nennen und muss die geltenden Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle beachten.
Ab dem Datum des Baubeginns hat der Antragsteller drei Jahre Zeit, um die Arbeiten abzuschließen und die Bauabnahme zu beantragen.
Bei dem dargestellten Beispiel war die Stellungnahme der Verwaltung positiv; falls auch nur eine der genannten Stellungnahmen negativ oder suspensiv sein sollte, verlängern sich die Fristen entsprechend. Es ist deshalb entscheidend, sich an einen Bauleiter zu wenden, der dem privaten Bauherrn in allen Fragen beratend zur Seite stehen kann, um so gut wie möglich bürokratische Hindernisse zu vermeiden.
Marco D.
“In meiner Eigenschaft als Ausstatter und verantwortlicher Gebietsleiter eines multinationalen niederländischen Konzerns, der unter dem Markennamen ‚Vescom‘ fortschrittliche Wandverkleidungen entwickelt, möchte ich die sorgfältige Analyse des Architekten hervorheben, was die Leistungsfähigkeit der Materialien und die Garantien ihrer Nutzungsdauer betrifft. Ästhetische und farbliche Auswahl, die einem Projektidee gehobener Qualität entspricht. Nicht zuletzt eine sensible Aufmerksamkeit gegenüber den Kosten, ein optimales Gleichgewicht zwischen Qualität und Preis einhaltend.“
Max G.
“Ein äußerst professioneller Architekt, gewissenhaft, mit bester und aktuellster Kenntnis moderner Materialien, hat hervorragend seinen guten Geschmack bewiesen, indem er meine ästhetischen Anforderungen perfekt erfüllte, im Einklang mit meinem Budget.“
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